corona news
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Mit der am 12.12.2021 geänderten Fassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021, gültig ab 13.12.2021 bis 09.01.2022, ist Vereinssport weiterhin nur für Sportlerinnen und Sportler "U16" erlaubt.
UPDATE: Die Gültigkeit wurde bis 14.01.2022 verlängert!
Trotz Corona - Neubau Sporthalle
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Mit großem Interesse verfolgen unsere Gerätturnerinnen und TT-Spieler den Baufortschritt (Ersatzneubau) "ihrer" Heimstätte an der Pfotenhauer Str.. Nach dem Abriß der alten "Stabtonne" erfolgte die Verlegung der Medien und der Guß der Bodenplatte. In den letzten Tagen haben die Mitarbeiter der Firma Portack & Grille aus Gersdorf damit begonnen, den sogenannten "Versorger" (Umkleiden, Sanitäreinrichtungen und Lagerflächen) zu montieren, ehe im Februar 2022 planmäßig mit der eigentlichen Sporthalle begonnen werden soll. Geschäftsfürer Markus Portack zeigte sich in einem Gespräch zuversichtlich, dass alle terminlichen Ziele erreicht würden. "Wir liegen voll im Soll" versicherte er. Der Bau erfolgt übrigens in Holzbauweise und liegt somit voll im Trend moderner Bauweisen. (FR)
Trauer um Charlotte und Eberhard Schramm
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Mit großer Bestürzung haben wir vom Tod unserer lanjährigen Mitglieder der Abteilung Tennis, Charlotte und Eberhard Schramm erfahren. Mit ihnen haben wir zwei sehr engegierte und dem Verein eng verbundene Sportler verloren. Beide haben großen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung unserer Abteilung Tennis in den vergangenen Jahren. Eberhard war mehr als 70 Jahre Vereinsmitglied. Unsere Anteilnahme gilt dem Sohn, allen Verwandten und allen Sportfreunden. Wir werden ihr Andenken stets in Erinnerung behalten.
Im Namen des Vorstandes und aller Mitglieder des TSV Rotation Dresden
Frank Reichelt
1.Vorsitzender
Aktuelles zum Vereinssport
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Mit Wirkung vom 22.11.2021 gilt in Sachsen bis zum 12.12.2021 die "Sächsische Corona-Notfall-Verordnung" vom 19.11.2021. Diese beinhaltet unter anderem ein Verbot des Vereinssports. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für deren Anleitungspersonal gilt die 3G-Regel.
Der Vorstand
Ergänzung zu den Corona-Regeln
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Auf Grund der nicht zu gewährleistenden Zugangskontrollen zu unseren Sportanlagen (Sportplatz, Sporthallen und Bootshausgelände) gibt der Vorstand hiemit folgende Festlegung dazu bekannt:
Für Nichtaktive/Besucher/Zuschauer gilt ab sofort ausschließlich die 2G-Regel!
neue Corona-Regeln ab 08.11.2021
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Mit Wirkung vom 08.11.2021 traten in Sachsen mit Erreichen der Vorwarnstufe erweiterte Corona-Regelungen auch für den Vereinssport in Kraft. Ein entsprechendes Schema findet man HIER. Durch Fachverbände erlassene Anordnungen können die allgemeinen Regeln sportartspezifisch ergänzen.
Die Hygieneregelungen behalten vollumfänglich Gültigkeit