Mit Wirkung vom 22.11.2021 gilt in Sachsen bis zum 12.12.2021 die "Sächsische Corona-Notfall-Verordnung" vom 19.11.2021. Diese beinhaltet unter anderem ein Verbot des Vereinssports. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für deren Anleitungspersonal gilt die 3G-Regel.
Der Vorstand